Folgendes fällt nicht unter den CampingCard-Tarif:
- Im Einzelfall müssen Sie für einen Komfortplatz, sofern Sie einen wünschen, aufzahlen;
- Extraleistungen, wie der Aufenthalt eines dritten Erwachsenen, oder von Kindern, sowie Einrichtungen, die der Campingplatz gegen Bezahlung bereitstellt oder vermietet, wie etwa Tennisplätze und dergleichen, können gegen den normal gültigen Nebensaisontarif in Rechnung gestellt werden;
- Touristenabgaben, Umweltabgaben, Ecotax, Müllabfuhr oder andere gemeindebedingte Abgaben. Da diese je Land oder Region sehr unterschiedlich ausfallen und da der Campingplatz diese direkt an die örtliche Behörde abgeben muss, sind diese Abgaben nicht im CC-Tarif enthalten. Dem Campingplatz steht es außerdem frei, (eventuelle) Reservierungskosten in Rechnung zu stellen;
- Maximal verfügbare Stromstärke des elektrischen Anschlusses in Ampère. Mit Ihrer CampingCard haben Sie einen Anschluss von max. 6A und einen Stromverbrauch von 5 Kwh im Übernachtungspreis inbegriffen. Im Info-Block steht 10A. Das bedeutet, dass Plätze mit maximal 10A vorhanden sind, es können jedoch auch Plätze mit z.B. 6A oder 3A darunter sein. Melden Sie es daher bei Ihrer Ankunft, wenn Sie mehr Ampère wünschen. Bedenken Sie dann aber auch, dass dafür ein Mehrpreis verrechnet werden kann. Beachten Sie außerdem, dass sich ein Anschluss, der für höchstens 10 Ampère ausgelegt ist, nicht für Elektrogeräte oder sonstige Verbraucher eignet, die 16 Ampère benötigen.